Shortcuts


Recyclinginformationen für Kunden

English | Deutsch

Registrierungsnummer von IDEXX als Produzent von Elektro-/Elektronikaltgeräten in Deutschland: DE 58682147

Am 13. August 2005 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG) in Kraft getreten. Nach diesem Gesetz liegt die Verantwortung für die Finanzierung der Sammlung, Verwertung und Entsorgung für Elektro- und Elektronikaltgeräte, die vor dem 24. März 2006 erworben wurden, beim Kunden. Dies gilt auch dann, wenn das zu entsorgende Altgerät durch ein neues Gerät der Firma IDEXX ersetzt wird. Altgeräte, die vor dem 24. März 2006 gekauft worden sind, gelten als historische Altgeräte.

Gemäß ElektroG hat IDEXX die Verpflichtung, die Sammlung, Behandlung, Verwertung und Entsorgung von allen Elektro- und Elektronikgeräten zu finanzieren, die Sie von IDEXX nach dem 24. März 2006 gekauft haben, sobald diese neuen Geräte letztendlich zu Abfall werden. Diese Geräte werden als neue Altgeräte bezeichnet.

Die Produkte von IDEXX sind sehr wettbewerbsfähig kalkuliert. Jede Erhöhung der Betriebskosten spiegelt sich bei Herstellern wie IDEXX normalerweise in einer Preissteigerung bei den Produkten wider. Anstatt jedoch die Preise unserer Produkte zu erhöhen, haben wir uns entschieden, die neuen Umweltkosten unmittelbar mit unseren Kunden zu teilen. Unsere Philosophie ist es, Ihnen gegenüber Transparenz bezüglich neuer mit unseren Produkten verbundener Umweltkosten zu zeigen.

Unser Ansatz, neue Umweltkosten zu teilen, beinhaltet folgendes:

  • Sofern vertraglich nicht ausgeschlossen, übernimmt IDEXX die Kosten für die Behandlung, das Recycling und die Wiedergewinnung des Elektro-/Elektronikaltgeräts in Übereinstimmung mit den Zielen des ElektroG (ElektroG, Fassung vom 23. März 2005, Par. 10, Abs. 2).
  • IDEXX übernimmt die Kosten des Datenmanagements und der Berichterstattung zur Nachweisführung gegenüber dem Umweltbundesamt, um die Einhaltung aller sich aus dem ElektroG ergebenden administrativen Verpflichtungen zu dokumentieren.
  • Sie sind dafür zuständig, Ihr Elektro-/Elektronikaltgeräts auf eigene Kosten zur Entsorgung an das von IDEXX in Deutschland beauftragte Recycling-Unternehmen zu senden

IDEXX hat einen Recycling Vertrag mit dem European Advanced Recycling Network (EARN) abgeschlossen und wird alle Kosten für die Behandlung, die Verwertung und die Entsorgung der Altgeräte von dem Zeitpunkt an übernehmen, wenn die Geräte am EARN Standort in Deutschland ankommen. Alle neuen Altgeräte, die durch den Kauf eines IDEXX Produktes entstehen, sind als nicht gefährliche Abfälle einzustufen.

Es liegt in der Verantwortung unserer Kunden, die Sammlung und den Transport zu EARN zu organisieren und für die daraus entstehenden Kosten aufzukommen. Gemäß der deutschen Abfallgesetzgebung steht unseren Kunden die Wahl des Transporteurs, der die neuen Altgeräte sammelt und zu EARN transportiert, frei.

Bei größeren Abfallmengen empfiehlt es sich, das Recycling-Unternehmen direkt zu kontaktieren und eine alternative, evtl. kostenpflichtige Abholmethode zu vereinbaren.

Um die Abholung und den Transport von WEEE anzufordern, verwenden Sie bitte den folgenden Link: https://b2btool.earn-service.com/idexx-parcel/parcelselect.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt per E-Mail an EARN: office@earn-service.com.


Mitteilung an die Kunden
Abholungskosten für Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) von IDEXX

Soweit unter anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften gestattet, ist der Kunde allein für die Kosten verantwortlich, die durch die Abholung und den Versand neuer EEE (Elektro- und Elektronikgeräte) und/oder historischer WEEE (Elektroschrott) an die Adresse des von IDEXX bestimmten Recyclingbetriebes im Einklang mit der EU-Richtlinie 2002/96/EG und anwendbaren nationalen Rechtsvorschriften entstehen. Dies gilt für Elektro- und Elektronikgeräte, die nach dem 13. August 2005 (neue Elektro- und Elektronikgeräte) in Europa in den Verkehr gebracht wurden, sowie für alle Elektro- und Elektronikgeräte, die vor dem 13. August 2005 (als „alte Elektro- und Elektronikgeräte“ bezeichnet) in Europa in den Verkehr gebracht wurden und die infolge des Kaufs von neuen Elektro- und Elektronikgeräten von IDEXX zu Altgeräten werden. Wenn der Kunde Elektro- und Elektronikgeräte von IDEXX an Dritte weiterverkauft, muss er sicherstellen, dass dieser Paragraph in einer schriftlichen vertraglichen Vereinbarung, die den Verkauf an den Dritten regelt, enthalten ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen IDEXX, seine Wiederverkäufer und Vertriebshändler sowie sein Recyclingschema – das Schema ENVIRON B2B WEEE oder alle anderen Recyclingschemata, die IDEXX im Laufe der Zeit möglicherweise festlegt – von sämtlichen Ansprüchen und Kosten einschließlich begründeter Anwaltskosten, die infolge der Nichterfüllung der Verpflichtungen vonseiten des Kunden gemäß diesem Paragraphen entstehen können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten.

Geräte Dritter

In Bezug auf Geräte Dritter oder auf andere von IDEXX verkaufte Geräte, die jedoch nicht mit der Marke IDEXX gekennzeichnet sind, beachten Sie die Produktliste auf der Seite „Anforderung eines Aufklebers“. Falls das Gerät auf dieser Liste unter der Rubrik Produktinformation aufgeführt ist, ist IDEXX für die Bereitstellung von Recyclinganweisungen verantwortlich. Ist das Gerät nicht auf dieser Seite aufgeführt, ist ein Dritter (entweder der Hersteller oder der Vertriebshändler des Herstellers in Ihrem Land) für die Bereitstellung der erforderlichen Recyclinganweisungen verantwortlich. Zu den Geräten, für die ein Dritter verantwortlich ist, zählen unter anderem Drucker und Computer. Um Recyclinganweisungen für diese Geräte zu erhalten, besuchen Sie bitte die entsprechende Website des jeweiligen Geräteherstellers oder nehmen Sie mit dem Hersteller derartiger Geräte Kontakt auf. IDEXX ist nicht verantwortlich für das Recycling solcher Geräte Dritter. Der Benutzer dieser Geräte erklärt sich damit einverstanden, das Unternehmen IDEXX, seine Wiederverkäufer und Vertriebshändler von sämtlichen Ansprüchen und Kosten einschließlich begründeter Anwaltskosten, die infolge des Recyclings dieser Geräte entstehen können, freizustellen und schad- und klaglos zu halten.